Quagga-Muschel in der Schweiz
Maßnahmen am Vierwaldstättersee und anderen Gewässern
Sylvie Flämig, m|u|t
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren aber auch Herausforderungen auf Landesebene waren der politischer Wille zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen, die interkantonale Zusammenarbeit und das Mitwirken der nationalen Verbände. In der Schweiz wurde inzwischen eine Infrastruktur für das Reinigen von Booten entwickelt, in die alle Freizeitboote, aber auch Rettungswesen, Polizei und Militär eingebunden sind.
Alle großen Grenzseen in der Schweiz sind bereits befallen (erste Nachweise 2014), und auch andere, wie der Vierwaldstätter See und der Thuner See. Auch in der Schweiz war die politische Reaktion trotz eindrücklicher Schäden (z. B. Seewasserwerk Ipsach, Biel) langsam. Inzwischen besteht eine Reinigungspflicht für Boote, wobei die Freizeitschifffahrt als Hauptverbreitungsfaktor eingeschätzt wird. Hauptmaßnahmen hier sind:
- Meldepflicht bei Gewässerwechsel:
- Online-Plattform für Registrierung (Kennzeichen des Schiffs, Wechselort, E-Mail-Adresse).
- Zugelassene Reinigungsstellen stellen Nachweise für fachgerechte Reinigung aus
- Reinigung der Boote in vielen dezentralen Waschanlagen möglich (zertifizierte Betriebe).
- Einwasserungsgenehmigung; der Nachweis durch die zertifizierte Reinigungsstelle führt zur automatisierten Einwasserungsfreigabe per E-Mail (kostenfrei). (Erfolgreiche Umsetzung in Zug: QR-Code-basierter Hafenzugang)
Anforderungen an Reinigungsfirmen:
- Teilnahme an Schulungen
- Anschluss an Schmutzwasserkanalisation
Einwasserungsverbote für Quagga-Muschel-freie Seen:
- Nur Schiffe mit eigenem kantonalem Kennzeichen zugelassen.
- Temporäres komplettes Einwasserungsverbot im Zürichsee.
Erfolgreiches Beispiel: Hallwilersee – dort keine Muscheln nachgewiesen.
***Dringende Empfehlung: Reinigung auch für nicht registrierungspflichtige Wassersportgeräte, Sensibilisierung der Wassersportler***